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Energieeffizienzanforderungen bei Lampen

ZVEH, Lightcycle und Licht.de haben gemeinsam eine Kurzinformation „Auswirkungen der neuen Energieeffizienzanforderungen bei Lampen“ erarbeitet. Ab 1. September 2018 dürfen die meisten Glüh- und Halogenlampen nicht mehr in Verkehr gebracht werden.

Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) hat gemeinsam mit Lightcycle und Licht.de – einer Initiative des ZVEI–Fachverbandes Licht – eine kurze Übersicht erarbeitet, um Hersteller, Handel und E-Handwerk auf Fragen von Kunden vorzubereiten.


Für alle klaren Lampen gilt ab dem 1. September 2018 das Mindestkriterium der Energieeffizienzklasse B. Damit dürfen Hersteller bis auf wenige Ausnahmen keine Glüh- und Halogenlampen mehr in Verkehr bringen.


Der ZVEH empfiehlt dazu, bereits bei der Planung von neuen Beleuchtungsanlagen die Auswirkungen der neuen Energieeffizienzanforderungen bei Lampen zu berücksichtigen und Beleuchtungsanlagen möglichst zukunftssicher aufzubauen.


Weiterführende Information – zum Beispiel zur Entsorgung von Lampen – finden Sie unter www.lightcycle.de. Auch einzelne Hersteller bieten auf ihren Webseiten Informationen zu Auslaufmodellen und entsprechenden Ersatzprodukten.

 

Quelle:

Fachverband Elektro- und Informationstechnik Baden-Württemberg

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