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Stuttgarter Solaroffensive und Stuttgarter Wärmepumpenprogramm

Sonnenkollektoren | Solarpanele
Solarfelder | Foto: Adobestock

Wie bereits über die Medien und mit dem Grundsteuerbescheid mitgeteilt, hat die Landeshauptstadt Stuttgart zwei neue Förderprogramme gestartet, darunter Zuschüsse der Landeshauptstadt Stuttgart zur Förderung des Ausbaus der Photovoltaiknutzung und Zuschüsse der Landeshauptstadt Stuttgart zur Förderung von Wärmepumpen in Wohn- und Nichtwohngebäuden.

Die beiden Flyer hängen dem Rundschreiben an. Bei Bedarf für eigene Werbezwecke können gedruckte Flyer bei der Geschäftsstelle der Innung angefordert werden.

Erläuterung zur Stuttgarter Solaroffensive

Die Förderung umfasst die folgenden Punkte:

  • Ertüchtigung der Haustechnik
  • Steckerfertige PV-Anlagen
  • Stromspeicher in Verbindung mit PV-Anlagen
  • Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Verbindung mit PV-Anlagen

Diese Punkte können Sie auch den beigefügten Übersichtsfolien der Landeshauptstadt Stuttgart entnehmen.

Unterstützende Erläuterungen für Angebote

In den Angeboten der Innungsbetriebe müssen die benannten Leistungen genau wie in den Vorgaben aufge-schlüsselt enthalten sein. Das heißt, nicht genauer aufgeschlüsselt, sondern nur mit diesen Überschriften.
Bei der Angebotskalkulation für die Ladeinfrastruktur ist es erforderlich, dass sich mindestens 1.000,- € zzgl. Mehrwertsteuer pro Wallbox ergeben, dabei ist die Infrastruktur rund um die Wallbox enthalten. Bei Kombina-tion mit Photovoltaik mit z. B. 10 kwp Solarleistung wird von 10.000 kWh ausgegangen, somit müssen pro Wallbox 1,5 mWh erzeugt werden. Ersatzweise ist Ökostrombezug nachzuweisen. Es wird nur eine Wallbox vergütet, auch wenn eine Wallbox 2 Ladepunkte hat.

Ein einmal gestellter Förderantrag wird später nicht mehr geändert. Somit muss das Angebot vollständig und endgültig eingereicht werden. Der Antrag kann entweder elektronisch per E-Mail oder postalisch eingereicht werden. Der Antrag wird dann geprüft und der Antragsteller bekommt das Ergebnis der Prüfung (Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid) mitgeteilt. Im Falle einer Bewilligung reicht der Antragsteller den Auszahlungsantrag nach dem Bau der Anla-ge ein (Frist: 1 Jahr nach Eingang Bewilligung). Nach positiver Prüfung des Auszahlungsantrags erhält der Antragsteller den Auszahlungsbescheid und die Fördermittel werden ausgezahlt.

Photovoltaik: Es werden maximal 50.000 Euro je Antrag sowie maximal 50 % der förderfähigen Kosten bezu-schusst. In abhängig der Anlagen Art werden max. 350 Euro/kWp bei Dachanlagen, sowie max. 450 Eu-ro/kWp bei Fassadenanlagen oder Dachanlagen, die über einer Dachbegrünung errichtet werden, gefördert.

Das Antragsformular (sowie die Förderrichtlinien) finden Sie online unter https://www.stuttgart.de/solaroffensive. Wenn vor Bewilligung gestartet werden soll, ist beim Amt für Umweltschutz eine Unbedenklichkeitserklärung zu beantragen. Dann kann der Antragsteller auf eigenes Risiko schon mit der Beauftragung beginnen. Gefördert werden alle Gebäudeeigentümer in Wohn- und Nichtwohngebäuden (z. B. Privatpersonen, Eigen-tümergemeinschaften, juristische Personen, Vereine und Unternehmen).

Photovoltaik

Sofern die Photovoltaikanlagen nicht verpflichtend zu errichten sind, werden im Zusammenhang mit neu zu errichteten Photovoltaikanlagen folgende Kosten an Gebäuden gefördert:

  • Ertüchtigung der elektrischen Installationen und der Einrichtung des Zählerplatzes zur Umsetzung des erforderlichen Messkonzepts
  • Gerüstarbeiten
  • Prüfung der Statik und statische Ertüchtigung des Gebäudes
  • Verlegung von Bauteilen
  • Baumaßnahmen an der Dachhaut
  • Blitzschutz
  • Funkrundsteuerempfänger

Balkonmodule

Pauschale Förderung je Anlage

Speicher

Gefördert werden netzdienliche Stromspeicher, die bei der Neuinstallation einer Photovoltaikanlage zur Erhöhung des Eigenverbrauchs gebaut werden. Es werden max. 0,8 kWh nutzbare Speicherkapazität pro installierter kWp Photovoltaik bezuschusst.

E-Ladeinfrastruktur

Gefördert werden die Kosten bei der Errichtung von vorgelagerter Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Parkieranlagen von Gewerbe- oder Geschossbauten in Verbindung mit Photovoltaikanlagen. Dazu zählen:

  • Leerrohre und Kabeltrassen vom Hausanschlusskasten über die Unterverteilung bis zu den Stellplätzen, an denen E-Ladeeinrichtungen vorgesehen sind
  • Zuleitung zur Unterverteilung
  • Unterverteilung, Strom- und Datenleitungen zu den Stellplätzen
  • Ertüchtigung und Einbau von Zähler- und Schaltschränken
  • Wanddurchbrüche
  • Einrichtung eines netzdienlichen Lastmanagements unter Berücksichtigung des Nutzerverhaltens einschließlich der Lademanagement-Hardware.
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