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LED-Förderung für den Mittelstand verlängert

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Das BAFA-Förderprogramm zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien wurde zum Jahresende angepasst. Investitionszuschüsse für die Umrüstung kompletter Beleuchtungssysteme auf LED-Technik können nun noch bis Ende April beantragt werden.

Das BAFA-Förderprogramm zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien (Programmteil LED) wurde von den Elektro-Handwerksbetrieben sehr gut angenommen – Bearbeitungszeiten der Anträge von bis zu 6 Monaten waren die Folge. Nachdem das Auslaufen der Förderung für LED-Umrüstungen zum Jahresende 2014 angekündigt war, wurde Mitte Dezember die Förderrichtlinie angepasst und so die Antragsfrist verlängert.

Die Antragsteilung für die Umrüstung von Beleuchtungssystemen kann nun bis zum 30. April 2015 erfolgen. Allerdings sinkt der Zuschuss auf 20% der zuwendungsfähigen Kosten für sonstige Unternehmen.

Investitionen zur Umrüstung von Beleuchtungssystemen auf LED-Technik sind nach Maßgabe der Förderrichtlinie unter folgenden Voraussetzungen förderfähig

-    Das Netto-Investitionsvolumen einschließlich der damit in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Nebenkosten für Einzelmaßnahmen muss mindestens 2.000 Euro betragen.
-    Insgesamt sind je Antragsteller Investitionen von bis zu 30.000 Euro förderfähig.
-    Es ist ein kompletter Austausch der Leuchten erforderlich (nicht förderfähig ist der Einbau eines LED-Leuchtmittels in eine Bestandsleuchte (LED Retrofil)).

Das Förderprogramm sieht auch weiterhin als Einzelmaßnahmen vor:

-    den Einsatz hocheffizienter Elektromotoren und –antriebe,
-    Drehzahlregelung bei elektrischen Motoren und Antrieben,
-    dein Einsatz hocheffizienter Nassläufer-Pumpen, Trockenläufer-Pumpen sowie der Drehzahlregelung bei Trockenläuferpumpen,
-    dem Einsatz hocheffizienter Ventilatoren in lufttechnischen Anlagen, der Drehzahlregelung bei Ventilatoren sowie den Einsatz hocheffizienter Wärmeüberträger zur Wärmerückgewinnung in raumlufttechnischen  Anlagen,
-    den Einsatz hocheffizienter Drucklufterzeuger, die Nachrüstung einer übergeordneten Regelung zur Optimierung des Einsatzes mehrerer Kompressoren, Erstinvestition in Ultraschallmessgeräte zum Auffinden von Leckagen (Leckage-Messgerät) in Verbindung mit einer der genannten Maßnahmen bei Druckluftsystemen sowie den Einsatz hocheffizienter Wärmeüberträger zur Wärmerückgewinnung in Drucklufterzeugungsanlagen

sowie die systemischen Optimierungen.

 

Quelle: Fachverband Elektro- und Informationstechnik Baden-Württemberg

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